HandyGlanz
Inhaber: Alexey Bogomolov
Ernst-Abbe-Straße 10
99097 Erfurt
Deutschland
Telefon: 0155 6074 3000
E-Mail: info@handyglanz.de
Website: https://handyglanz.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen HandyGlanz, Inhaber Alexey Bogomolov, und seinen Kunden über Reparaturdienstleistungen, Diagnoseleistungen sowie damit zusammenhängende Serviceleistungen, insbesondere für Smartphones, Tablets, Konsolen, FRITZ!Boxen, Apple Watches und sonstige Elektronikgeräte.
Sie gelten sowohl für Aufträge vor Ort als auch für vereinbarte Versandreparaturen.
2. Vertragsschluss
Ein Reparatur- oder Diagnosevertrag kommt durch eine ausdrückliche Beauftragung des Kunden und die Annahme des Auftrags durch HandyGlanz zustande.
Eine unverbindliche Anfrage über die Website, per E-Mail, Telefon oder Messenger stellt noch keinen kostenpflichtigen Reparaturauftrag dar.
Die bloße Übersendung eines Geräts an HandyGlanz stellt ebenfalls noch keinen Reparaturauftrag dar. Nach Eingang des Geräts kann HandyGlanz zunächst eine technische Prüfung bzw. Diagnose durchführen, sofern diese ausdrücklich beauftragt wurde oder eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kunden besteht.
Bei Reparaturanfragen, bei denen der konkrete Reparaturumfang oder die Kosten vor der technischen Prüfung nicht zuverlässig bestimmt werden können, erhält der Kunde nach der Prüfung eine Information über den festgestellten Schaden und die voraussichtlichen Reparaturkosten. Die Reparatur wird erst nach entsprechender Freigabe durch den Kunden durchgeführt.
Bei Versandreparaturen kann die Auftragsannahme insbesondere durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die ausdrückliche Reparaturfreigabe des Kunden erfolgen.
3. Leistungen
HandyGlanz erbringt Reparatur- und Diagnoseleistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils individuell erteilten Auftrag, dem festgestellten Schadenbild und der technischen Umsetzbarkeit.
Ein bestimmter Reparaturerfolg oder eine vollständige Wiederherstellung des Geräts kann insbesondere bei Flüssigkeitsschäden, Platinenschäden, Vorschäden, verdeckten Schäden oder bereits erfolgten Fremdeingriffen nicht garantiert werden.
4. Diagnose / Aufwandspauschale
Bei Reparaturen, bei denen die Fehlerursache oder der erforderliche Reparaturumfang vor einer technischen Prüfung nicht zuverlässig bestimmt werden kann, kann eine kostenpflichtige Diagnose erforderlich sein.
Die Diagnose kann insbesondere das Öffnen des Geräts, das Zerlegen von Baugruppen sowie Prüf-, Mess- und Lötarbeiten umfassen.
Die Diagnosepauschale beträgt 30,00 €, sofern nach der Diagnose keine Reparatur beauftragt oder durchgeführt wird.
Der Kunde wird vor Beginn der kostenpflichtigen Diagnose über die Höhe der Diagnosepauschale informiert.
Wird nach der Diagnose eine Reparatur bei HandyGlanz durchgeführt, wird die Diagnosepauschale nicht zusätzlich berechnet.
Wird eine Reparatur nach der Diagnose nicht beauftragt oder ist eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll möglich, kann das Gerät aufgrund des Diagnosevorgangs in einem veränderten Zustand zurückgegeben werden, soweit dies technisch erforderlich war.
Ein vollständiger Wiederzusammenbau des Geräts ohne anschließende Reparatur ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die jeweils individuell vereinbarten Preise bzw. die dem Kunden vor Beginn der Reparatur mitgeteilten Preise.
Alle Preise werden in Euro angegeben. HandyGlanz wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Bei Reparaturen, deren endgültiger Preis vor einer technischen Prüfung nicht zuverlässig bestimmt werden kann, erhält der Kunde nach der Diagnose eine Information über den voraussichtlichen Reparaturpreis. Die Reparatur wird erst nach entsprechender Freigabe durch den Kunden durchgeführt.
Sofern Versandkosten anfallen, werden diese dem Kunden vor Vertragsschluss bzw. vor Beauftragung der entsprechenden Versanddienstleistung mitgeteilt. Soweit die Versandkosten bereits im Voraus bestimmbar sind, wird deren Höhe angegeben.
Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, spätestens bei Abholung des Geräts bzw. vor Rückversand fällig.
HandyGlanz kann bei individuell zu bestellenden Ersatzteilen, Sonderbestellungen, Versandreparaturen oder aufwändigen Reparaturen eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen. Eine entsprechende Zahlung wird dem Kunden vorab mitgeteilt.
Bei einer vereinbarten Vorauszahlung wird die vereinbarte Leistung nach Zahlungseingang bzw. nach Eingang der erforderlichen Ersatzteile durchgeführt.
6. Reparaturdauer
Angaben zur Reparaturdauer sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin zugesagt wurde.
Verzögerungen können sich insbesondere durch Ersatzteilverfügbarkeit, zusätzliche Schadensbilder, Rückfragen, Lieferengpässe oder unvorhersehbare technische Probleme ergeben.
7. Versand und Rückversand
Der Kunde ist dafür verantwortlich, das zur Reparatur eingesandte Gerät angemessen und transportsicher zu verpacken. HandyGlanz empfiehlt, für den Versand einen geeigneten und nachverfolgbaren Versanddienstleister zu verwenden.
Für Schäden oder Verlust während des Hinversands an HandyGlanz gelten die gesetzlichen Vorschriften. HandyGlanz haftet für Schäden am Gerät, die während des Transports nur insoweit, wie HandyGlanz den Transport selbst beauftragt oder den Schaden zu vertreten hat.
Der Rückversand des reparierten oder zurückzugebenden Geräts erfolgt an die vom Kunden angegebene Anschrift.
Die Kosten des Rückversands werden dem Kunden vorab mitgeteilt und entsprechend der getroffenen Vereinbarung berechnet.
HandyGlanz kann den Rückversand insbesondere per DHL oder einem vergleichbaren Versanddienstleister durchführen. Eine Sendungsnummer kann dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, sofern der Versanddienstleister eine solche bereitstellt.
Bei vom Kunden ausdrücklich gewünschten besonderen Versandarten oder zusätzlichen Versandversicherungen können hierfür zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden vor Durchführung des Versands mitgeteilt.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe oder Versand des Geräts nach Möglichkeit eine vollständige Sicherung seiner persönlichen Daten durchzuführen.
Der Kunde hat HandyGlanz alle für die Diagnose und Reparatur erforderlichen Informationen zum Fehlerbild wahrheitsgemäß mitzuteilen und auf bekannte Vorschäden, Fremdreparaturen, Flüssigkeitsschäden, Sturzschäden oder sonstige Besonderheiten hinzuweisen.
Soweit für die Diagnose oder Funktionsprüfung erforderlich, hat der Kunde erforderliche Gerätesperren oder Sicherheitsfunktionen nach entsprechender Aufforderung zu deaktivieren oder die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, HandyGlanz Zugang zu persönlichen Konten oder Daten zu gewähren, soweit dies für die beauftragte Leistung nicht erforderlich ist.
Kann eine vereinbarte Diagnose oder Funktionsprüfung aufgrund einer nicht aufgehobenen Gerätesperre oder fehlender erforderlicher Mitwirkung nicht durchgeführt werden, kann sich die Reparatur verzögern oder die technische Prüfung eingeschränkt sein.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe oder Versand des Geräts nach Möglichkeit eine vollständige Sicherung seiner persönlichen Daten durchzuführen.
Der Kunde hat HandyGlanz alle für die Diagnose und Reparatur erforderlichen Informationen zum Fehlerbild wahrheitsgemäß mitzuteilen und auf bekannte Vorschäden, Fremdreparaturen, Flüssigkeitsschäden, Sturzschäden oder sonstige Besonderheiten hinzuweisen.
Soweit für die Diagnose oder Funktionsprüfung erforderlich, hat der Kunde erforderliche Gerätesperren oder Sicherheitsfunktionen nach entsprechender Aufforderung zu deaktivieren oder die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, HandyGlanz Zugang zu persönlichen Konten oder Daten zu gewähren, soweit dies für die beauftragte Leistung nicht erforderlich ist.
Kann eine vereinbarte Diagnose oder Funktionsprüfung aufgrund einer nicht aufgehobenen Gerätesperre oder fehlender erforderlicher Mitwirkung nicht durchgeführt werden, kann sich die Reparatur verzögern oder die technische Prüfung eingeschränkt sein.
10. Manipulationssiegel
Nach Abschluss einer Reparatur kann HandyGlanz am Gerät ein Manipulationssiegel anbringen.
Das Siegel dient ausschließlich dazu, nachträgliche Öffnungen oder Eingriffe in das Gerät erkennbar zu machen.
Wird das Siegel nach der Reparatur beschädigt, entfernt oder verändert, kann dies darauf hindeuten, dass das Gerät nach der Übergabe geöffnet oder verändert wurde.
In diesem Fall kann HandyGlanz zur Prüfung eines später geltend gemachten Mangels eine technische Untersuchung des Geräts durchführen. Dabei kann insbesondere geprüft werden, ob der geltend gemachte Mangel mit einem nachträglichen Eingriff, einer Fremdreparatur, einer Manipulation oder einer unsachgemäßen Behandlung zusammenhängt.
Eine Beschädigung oder Entfernung des Manipulationssiegels führt nicht automatisch zum Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und die tatsächliche Ursache des geltend gemachten Mangels.
11. Gesetzliche Mängelrechte und Haftung
Für die von HandyGlanz erbrachten Reparatur- und Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
HandyGlanz übernimmt keine freiwillige Garantie. Eine Garantie wird nur geschuldet, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart wurde.
Im Falle eines Mangels gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden. Insbesondere kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung verlangen sowie gegebenenfalls weitere gesetzliche Rechte wie Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz geltend machen.
HandyGlanz haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von HandyGlanz, des Inhabers oder eingesetzter Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet HandyGlanz nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HandyGlanz nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von HandyGlanz für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit ein solcher Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Für Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die nachweislich durch vom Kunden nicht mitgeteilte Vorschäden, Flüssigkeitsschäden, Fremdreparaturen, unsachgemäße Behandlung oder nachträgliche Eingriffe Dritter verursacht wurden, haftet HandyGlanz nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
12. Abholung, Lagerung und nicht abgeholte Geräte
Der Kunde ist verpflichtet, das reparierte Gerät nach Mitteilung über die Fertigstellung innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen bzw. bei einer Versandreparatur die erforderlichen Voraussetzungen für den Rückversand zu schaffen.
Wird ein Gerät trotz Mitteilung über die Fertigstellung nicht innerhalb der mitgeteilten Frist abgeholt oder kann der Rückversand aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht durchgeführt werden, kann HandyGlanz den Kunden erneut zur Abholung bzw. zur Klärung des Rückversands auffordern.
Nach Ablauf einer angemessenen, dem Kunden mitgeteilten Frist kann HandyGlanz für die weitere Aufbewahrung des Geräts eine angemessene Lagerpauschale verlangen, sofern der Kunde zuvor über deren Höhe und den Beginn der Berechnung informiert wurde.
Bleibt ein Gerät trotz mehrfacher Kontaktaufnahme und angemessener Fristsetzung dauerhaft unbeansprucht, kann HandyGlanz weitere gesetzlich zulässige Maßnahmen ergreifen.
Eine Verwertung oder Entsorgung des Geräts erfolgt nur, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und der Kunde zuvor entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informiert und zur Abholung aufgefordert wurde.
13. Zahlung und Eigentum an Ersatzteilen
Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung kann HandyGlanz die Herausgabe des reparierten Geräts nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückbehalten.
Für Ersatzteile, die im Rahmen einer Reparatur fest mit dem Gerät verbunden oder in dieses eingebaut werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Nicht eingebaute Ersatzteile, die dem Kunden gesondert überlassen oder verkauft werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HandyGlanz, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss oder eine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Die Einzelheiten, insbesondere die Widerrufsfrist, die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie mögliche Folgen eines Widerrufs, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von HandyGlanz.
Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass HandyGlanz mit einer beauftragten Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Dienstleistung.
Das Widerrufsrecht kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere erlöschen, wenn eine Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass HandyGlanz vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
15. Verbraucherstreitbeilegung
HandyGlanz ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Erfurt, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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